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   BFH, 22.07.2004 - VI B 189/01   

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https://dejure.org/2004,15760
BFH, 22.07.2004 - VI B 189/01 (https://dejure.org/2004,15760)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2004 - VI B 189/01 (https://dejure.org/2004,15760)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - VI B 189/01 (https://dejure.org/2004,15760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung - Privatnutzung von Firmenfahrzeugen

  • datenbank.nwb.de

    Kein lohnsteuerfreies Wahlrecht des ArbG bei der Geldauszahlung des Sachbezugswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 22.07.2004 - VI B 189/01
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, die eindeutig so zu beantworten ist, wie es die Vorinstanz in dem angefochtenen Urteil getan hat; sie muss nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231; vom 25. Januar 2002 III B 127/01, BFH/NV 2002, 645).
  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 3/97

    Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 22.07.2004 - VI B 189/01
    Mit der Aussage, dass Einnahmen alle Güter in Geld oder Geldeswert sind, stellt die Vorschrift klar, dass der Begriff der Einnahme über das Wirtschaftsgut hinaus auch empfangene Nutzungsvorteile umfasst (BFH-Urteil vom 1. September 1998 VIII R 3/97, BFHE 187, 28, BStBl II 1999, 213).
  • BFH, 25.01.2002 - III B 127/01

    Zusammenveranlagung; klärungsbedürftige Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 22.07.2004 - VI B 189/01
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, die eindeutig so zu beantworten ist, wie es die Vorinstanz in dem angefochtenen Urteil getan hat; sie muss nicht (erst) in einem Revisionsverfahren geklärt werden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231; vom 25. Januar 2002 III B 127/01, BFH/NV 2002, 645).
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